Sollten die Besitztümer der Hohenzollern und anderer Fürsten in der Weimarer Republik entschädigungslos enteignet werden? Wer sollte mit den Herrscherhäusern verhandeln? Länder oder Reichsregierung? Auf welcher gesetzlichen Grundlage ? Die damalige Mobilisierung zu Elementen direkter Demokratie - Volksbegehren und Volksentscheid - gibt bis heute Anlass zu demokratietheoretischen Analysen.